Personenaufzüge für den gewerblichen/öffentlichen Bereich
Personenaufzüge für den gewerblichen/öffentlichen Bereich
Die Personenaufzüge werden gemäß EN 81 ausgeführt. Ein separater Triebswerksraum ist nicht erforderlich, da die Aufzüge mit dem patentierten Traktionsantrieb an der Kabine oder im Ausgleichsgewicht betrieben werden. Die Ausstattung wird nach Kundenwunsch festgelegt. Alle Anlagen sind so ausgelegt, dass sie in gemauerten/betonierten Schächten oder in speziell entwickelten Aluminium-Schachtgerüsten installiert werden. Diese können verglast oder mit einer Vielzahl alternativer Materialien verkleidet werden.
Unterschiedliche Ausstattungsvarianten sowie weitere Abmessungen und Leistungsmerkmale auf Anfrage.
- Tragfähigkeit: 450 kg/6 Personen; 630 kg/8 Personen; 1.000 kg/13Personen
- Schachtbreite: mindestens 1.500 mm
- Schachtiefe: mindestens 1.420 mm bei 450 kg; mindestens 1.700 mm bei 630 kg; mindestens 2.420 mm bei 1.000 kg
- Schachtgrubentiefe: mindestens 1.000 mm (250 mm bei einer Geschwindigkeit von 0,2 m/s)
- Schachtkopfhöhe: mindestens 3.400 mm
- Rohbau-Türöffnungen: Lichte Schachttürhöhe: Türhöhe + 120 mm; Lichte Schachttürbreite: Türbreite + 240 mm
- Geschwindigkeit: 0,2 m/s - 1,6 m/s
- Förderhöhe: beliebig
- Leistungsaufnahme: 1,5 - 8,8 kW
- Antrieb: Drehstrommotor, frequenzgeregelt, schwingungsgedämpft nach VDI 2566
- Steuerungstypen: Abwärtssammelsteuerung, Einknopf-Sammelsteuerung, Zweiknopf-Sammelsteuerung, Zweiknopf-Gruppen-Sammelsteuerung, Fahrtrichtungsanzeiger
- Design/Materialien: individuelle Gestaltung des Aufzugschachtes und der Kabine möglich
Unterschiedliche Ausstattungsvarianten sowie weitere Abmessungen und Leistungsmerkmale auf Anfrage.
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